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Beamtendienstgesetz

Vorschriften für staatliche Beamte

Beamtendienstgesetz

Vorschriften für staatliche Beamte

§ 1Beamtenpflichten

Beamte sind zur Gesetzestreue, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.

§ 2Verhalten im Dienst

Professionelles Verhalten ist Pflicht. Machtmissbrauch, Korruption und Amtsmissbrauch sind strafbar und führen zur Entlassung.

§ 3Dienstgeheimnisse

Dienstliche Informationen dürfen nicht an Unbefugte weitergegeben werden – auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.

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