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Luftverkehrsordnung

Regeln für den zivilen und gewerblichen Luftverkehr

Luftverkehrsordnung

Regeln für den zivilen und gewerblichen Luftverkehr

§ 1Pilotenlizenz

Das Führen von Luftfahrzeugen erfordert eine gültige Lizenz der Luftfahrtbehörde. Lizenzen sind nach Klassen unterteilt und müssen erneuert werden.

§ 2Flugverbotszonen

Absolutes Flugverbot ohne Genehmigung über:

  • Militärgelände
  • Gefängnisanlage
  • Kritische Infrastruktur

§ 3Flughafenordnung

Auf dem Flughafengelände gelten besondere Sicherheitsvorschriften. Zugang zu Sicherheitsbereichen nur für autorisiertes Personal.

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