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Staatsgesetz

Grundlegendes Gesetz über die Staatsstruktur Falkenstedts

Staatsgesetz

Grundlegendes Gesetz über die Staatsstruktur Falkenstedts

§ 1Staatsform

Der Staat Falkenstedt ist ein demokratischer Rechtsstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

§ 2Staatliche Organe

Der Staat gliedert sich in:

  • Regierung (Exekutive)
  • Parlament (Legislative)
  • Gericht (Judikative)
  • Strafverfolgungsbehörden

§ 3Bürgerrechte

Jeder Bürger hat das Recht auf persönliche Freiheit, Unversehrtheit und Gleichheit vor dem Gesetz.

§ 4Behörden

Die Polizei ist für öffentliche Sicherheit zuständig. Die Staatsanwaltschaft verfolgt Straftaten. Das Militär sichert bei extremen Notlagen.

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