StartFeatures Über unsGesetze RegelwerkTeam

Grundgesetz

Unveränderliche Grundrechte aller Bürger

Grundgesetz

Unveränderliche Grundrechte aller Bürger

Art. 1Menschenwürde

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art. 2Freie Entfaltung

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.

Art. 3Gleichheit

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen Herkunft, Sprache oder politischer Anschauung benachteiligt werden.

Art. 4Redefreiheit

Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.

← StaatsgesetzStraßenverkehrsordnung →