Unveränderliche Grundrechte aller Bürger
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen Herkunft, Sprache oder politischer Anschauung benachteiligt werden.
Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.