Regeln für Beitritt und Aktivität in Fraktionen
Beitritt über das offizielle Bewerbungsverfahren. Gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Fraktionen ist nicht gestattet.
Mitglieder müssen regelmäßig aktiv sein. Abwesenheit beim Fraktionsleiter melden. Inaktivität ohne Meldung führt zum Ausschluss.
Fraktionen können eigene Regeln aufstellen, solange sie nicht gegen das allgemeine Regelwerk verstoßen.
Konflikte müssen realistisch mit RP-Begründung ausgetragen werden. Massenkriege ohne Anlass sind verboten.
Korruptes Verhalten von Beamten ist nur im Rahmen genehmigten Korruptions-RPs erlaubt.